Personalabrechnung in der Insolvenz

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Gesellschafter / Geschäftsführer

Fraglich kann z. B. die Arbeitnehmereigenschaft für einen Geschäftsführer einer GmbH sein. Dies gilt auch für im Betrieb mitarbeitende Angehörige des Arbeitgebers. Da Unternehmer nicht durch Insolvenzgeld abgesichert sind, hängt der Anspruch auf Insolvenzgeld von der Arbeitnehmereigenschaft ab.

Rechtssicherheit schafft hier nur die BfA-Clearingstelle in Berlin.
Bitte wenden Sie sich ggf. ausschließlich nach Berlin und nicht an regionale BFA-Clearingstellen.
Telefonische Rückfragen bei der Clearingstelle zur Bearbeitungszeit werden üblicherweise mit 2-3 Monaten beantwortet. Aus unserer Erfahrung sind dies aber nur 2-3 Wochen.

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass diese Klärung des Versicherungsstatus bereits bei Antritt oder jeder Veränderung Ihrer Geschäftsführertätigkeit hätte geklärt werden müssen. Dies müsste Ihnen oder Ihrem Steuerberater bekannt sein.
Da die Agentur für Arbeit nur bei geklärtem Versicherungsstatus eine Vorfinanzierung genehmigt oder eine Zahlung von Insolvenzgeld vornimmt, ist Eile geboten.

Liegt eine Entscheidung bereits schriftlich vor, kann diese verwendet werden. Nach dieser Entscheidung darf sich an der Stellung der jeweiligen Person im Betrieb nichts mehr verändert haben.

Liegt keine Entscheidung schriftlich vor, erhalten Sie über die Adresse http://www.clearingstelle.de alle Formulare und Ansprechstellen. Bitte senden Sie die Unterlagen direkt nach Berlin an die im Formular angegebene Stelle. In den regionalen BfA-Stellen erhalten Sie, aus unserer Erfahrung, keine Entscheidung oder die Entscheidungsfindung dauert mehrere Monate. Sofern Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerbüro oder an einen Anwalt. Wir können hier aus rechtlichen Gründen keine Unterstützung leisten. Bitte um Verständnis. 

Im Falle der Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche, kann eine Zahlung frühestens nach Prüfung und Entscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft erfolgen.

Üblicherweise verlangt die Clearingstelle noch zusätzliche Unterlagen wie:

  • der Gesellschaftsvertrag und ggf. dessen Nachträge
  • eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
  • eine Kopie Ihres Anstellungsvertrags / Dienstvertrags / Treuhandvertrags